Satzung des Ortsverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brachttal
Präambel
Wir sind davon überzeugt, dass es zur Formulierung und Durchsetzung einer neuen Politik neben der aktiven Arbeit in Bürger:inneninitiativen und Verbänden auch der parlamentarischen Arbeit auf allen Ebenen bedarf. Diese betrachten wir als wichtiges Mittel, die dringend notwendigen Alternativen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu artikulieren und in demokratischer Auseinandersetzung zu gestalten. In unseren Zielen fühlen wir uns mit den Natur- und Umweltschutzverbänden, Bürgerinneniniativen und Bewegungen für Frieden
und Menschenrechte verbunden. Unser besonderes Ziel ist es, die Verwirklichung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Für unsere Ziele arbeiten wir nach unseren Grundprinzipien ökologisch – basisdemokratisch – sozial und gewaltfrei. Alle Menschen – egal welcher Herkunft und Weltanschauung, die unsere Grundprinzipien und Ziele teilen, sind eingeladen, sich uns anzuschließen und
bei uns mitzumachen.
§ 1 Allgemeines
(1) BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Brachttal ist ein unselbständiger Gebietsverband des Kreisverbands Main Kinzig der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Gemeinde Brachttal. Der Ortsverband gehört zum Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Main Kinzig.
(2) Sitz des Ortsverbands ist der Wohnsitz eines Vorstandsmitglieds, der der Kreisgeschäftsstelle bekanntgegeben wird.
(3) Die Satzung des Kreisverbands Main Kinzig und des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen gelten für den Ortsverband unmittelbar, sofern im Folgenden nicht eigene Regelungen getroffen sind.
(4) Das Frauenstatut des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen wird angewandt; insbesondere ist bei der Besetzung des Vorstands sowie bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen und Listen die Hälfte der zu besetzenden Plätze von Frauen wahrzunehmen.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Ortsverbands kann jede natürliche Person sein, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, sich zu den Grundprinzipien und den Zielen der Partei bekennt, keiner anderen Partei angehört, die satzungsgemäßen Beiträge bezahlt und seinen Wohnsitz in Brachttal hat.
(2) Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand des Kreisverbands beantragt. Sie wird wirksam mit Zustimmung durch den Kreisverband.
(3) Die Mitglieder des Ortsverbands sind gleichzeitig Mitglieder des Kreisverbands.
(4) Bezüglich der Ablehnung von Aufnahmeanträgen und der Beendigung der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen der Satzung des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen.
§ 3 Organe
(1) Organe des Ortsverbands sind:
– die Ortsverbandsmitgliederversammlung
– der Ortsverbandsvorstand.
(2 )Die Amtszeit des Ortsverbandsvorstands beträgt zwei Jahre. Bis zur Wieder-, Nach- oder Neuwahl bleiben die Mitglieder des Vorstands kommissarisch im Amt, sofern dies nicht ausdrücklich durch Beschluss der
Ortsverbandsmitgliederversammlung oder durch Erklärung des Mitglieds abgelehnt wird.
§ 4 Ortsverbandsmitgliederversammlung
(1) Die Ortsverbandsmitgliederversammlung ist das höchste in allen Angelegenheiten beschlussfassende Organ des Ortsverbands. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Ortsverbands.
(2) Die Ortsverbandsmitgliederversammlung soll in der Regel mindestens zwei Mal im Jahr stattfinden.
(3) Alle Mitglieder des Ortsverbands werden hierzu mit einer Frist von mindestens 10 Tagen vom Ortsverbandsvorstand mindestens in Textform (EMail) eingeladen. Die Einladung hat eine vorläufige Tagesordnung zu enthalten.
(4) Die Ortsverbandsmitgliederversammlung ist bei satzungsgemäßer Einladung beschlussfähig zu allen Punkten, die in der vorläufigen Tagesordnung enthalten sind. Weitere Tagesordnungspunkte, mit Ausnahme von Wahlen und Satzungsänderungen, können nachträglich zur Tagesordnung hinzugefügt werden, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder diesem per einfachen Beschluss zustimmt.
§ 5 Ortsverbandsvorstand
(1) Der Ortsverbandsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens aus fünf Mitgliedern, die die Aufgaben unter sich aufteilen.
(2) Die Vorstandsmitglieder werden von der Ortsverbandsmitgliederversammlung einzeln gewählt. Gewählt ist, wer in geheimer Wahl im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen oder im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht.
(3) Die/der Ortsverbandskassierin wird in einer gesonderten Wahl gewählt.
(4) Die Abwahl eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder ist auf jeder Ortsverbandsmitgliederversammlung durch die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.
(5) Die Vorstandsmitglieder vertreten den Ortsverband, soweit dies möglich ist, gemeinschaftlich.
§ 6 Kassenordnung
(1) Der Ortsverband ist berechtigt, eine Barkasse zu führen. Näheres wird mit dem/der Kreiskassier:in
in vereinbart. Darüber hinaus gelten die Landesfinanzordnung für Kreisverbände und die Kreisfinanzordnung.
(2) Die Führung eines Girokontos ist nicht erlaubt.
(3) Die Mitgliedsbeiträge zieht der Kreisverband ein.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
(2) Ein Beschluss über die Auflösung des Ortsverbandsbandes bedarf in einer Urabstimmung der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder.
(3) Im Falle der Auflösung geht das Vermögen des Ortsverbandes an den Kreisverband.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung des Ortsverbands am 01.11.2025 in der Alten Schule Hellstein